FAQ
Häufige Fragen
Antworten rund um Kosten, AVGS, Bildungsgutschein und Ablauf. Deine Frage fehlt? Schreib uns.
Was kostet das Coaching bei Mission Karriere?
Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos. Das Coaching selbst kann bei bewilligtem AVGS oder Bildungsgutschein vollständig über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert werden. Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Was ist ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit kannst du bei einem zugelassenen Träger wie Mission Karriere ein gefördertes Coaching in Anspruch nehmen. Der AVGS ist eine Ermessensleistung – es besteht kein automatischer Anspruch.
Was ist ein Bildungsgutschein und worin liegt der Unterschied zum AVGS?
Mit dem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) werden zugelassene Weiterbildungen bei AZAV-Trägern gefördert. Grob gesagt: Der Bildungsgutschein ist für Qualifizierung und Weiterbildung gedacht, der AVGS für Aktivierung, Coaching und Vermittlung. Welcher Weg zu dir passt, prüfen wir gemeinsam.
Bekomme ich den Gutschein garantiert?
Nein. Die Entscheidung trifft immer die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung und den Unterlagen, können eine Bewilligung aber nicht garantieren.
Was ist mit dem früheren Bürgergeld?
Das frühere Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Es gehört zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Auch wenn du Grundsicherungsgeld beziehst, kann eine Förderung über AVGS oder Bildungsgutschein infrage kommen.
Kann ich online teilnehmen oder nur vor Ort?
Beides ist möglich. Das Coaching findet vor Ort in Berlin oder deutschlandweit online statt – je nach Angebot und deiner persönlichen Situation.
Wie läuft das Ganze ab?
In der Regel in vier Schritten: 1. unverbindlich anfragen, 2. Bedarf und Fördermöglichkeit gemeinsam besprechen, 3. Unterlagen bei deiner Vermittlung im Jobcenter oder der Agentur abgeben, 4. nach Bewilligung startet dein Coaching. Den Papierkram nehmen wir dir so weit wie möglich ab.
Wie lange dauert das Coaching?
Der Umfang richtet sich nach der bewilligten Maßnahme und deinem persönlichen Bedarf. Was für dich sinnvoll ist, besprechen wir im Erstgespräch.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
In der Regel eine Meldung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Ob eine Förderung möglich ist, prüft die zuständige Stelle. Wir schauen vorab gern unverbindlich mit dir, welcher Weg infrage kommt.
In welchen Sprachen beratet ihr?
Beratung ist auch in mehreren Sprachen möglich. Sprich uns einfach an – wir klären, wie wir dich am besten unterstützen können.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Für die erste Anfrage brauchst du nichts. Für den Förderantrag erhältst du von uns die nötigen Unterlagen; welche das genau sind, besprechen wir mit dir.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung und wie steht es um den Datenschutz?
Wir melden uns so schnell wie möglich persönlich bei dir. Deine Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung deiner Anfrage. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Was sind UE (Unterrichtseinheiten)?
UE steht für Unterrichtseinheit – eine UE entspricht 45 Minuten. In Unterrichtseinheiten geben wir den Umfang deines Coachings an (zum Beispiel 30, 60 oder 70 UE je Modul). Wie viele Einheiten zu dir passen, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Wie lange dauert es bis zum Start?
Meist geht es schnell: Sobald dein AVGS bewilligt ist, kann dein Coaching direkt losgehen. Um den Rest kümmern wir uns – am Anfang brauchst du nur den Gutschein, alles Weitere organisieren wir mit dir.
Was bedeutet 1:1-Einzelcoaching?
Einzelcoaching heißt: Du machst das Coaching nicht in einer Gruppe, sondern allein mit deinem persönlichen Coach – nur du und dein Coach. Jede Einheit dreht sich ausschließlich um dich, deine Ziele und deine Situation. So hast du die volle Aufmerksamkeit und ein Tempo, das genau zu dir passt.